Illustration eines Radfahrers mit Rucksack und Sturzhelm auf einer Straße.

Radfahrende leben gefährlich, denn im Straßenverkehr lauern viele Risiken: Da gibt es Autos, Lkw und Busse, die viel zu nah überholen. Fahrradwege mit kaputtem Asphalt, voller Schlaglöcher, Risse und durch Baumwurzeln geformte Buckel. Auch Kanalgitter, Straßenbahnschienen und Regenrinnen können den täglichen Weg zur Arbeit zu einem Hindernis-Parcours werden lassen. Dazu kommen problematische Streckenführungen, wie Radwege, bei denen man die Fahrbahnseite wechseln muss, und falsch agierende Autofahrerinnen und Autofahrer, die aus einer Seitenstraße unbedacht den Radweg kreuzen. Radfahrende müssen oft anderen  ausweichen, die als Geisterfahrer und -fahrerinnen auf dem Radfahrweg unterwegs sind, oder mit Autotüren rechnen, die plötzlich geöffnet werden.

Kurzum: Von entspanntem und gesundem Radeln kann keine Rede mehr sein. Um möglichst viele Menschen im Straßenverkehr das Wissen zu vermitteln, wo die Gefahren – nicht nur für Radfahrende – lauern, haben wir einige Punkte zusammengetragen. Wer diese beachtet, wird sicherer ankommen und trägt zu einem fairen ­Miteinander, weniger Unfällen und mehr Spaß am Fahrradfahren bei.

Illustration eines Radfahrers, der auf einer Straße unterwegs ist.

Rechtsfahrgebot

Wie für alle anderen Verkehrsteilnehmenden in Deutschland gilt auch für Radfahrende das in der Straßenverkehrsordnung vorgeschriebene Rechts­fahrgebot. Geisterfahrerinnen und -fahrer sind gefährlich und gefährdet! Einen Radweg auf der linken Seite dürfen Radelnde nur benutzen, wenn das durch ein Schild ausdrücklich zugelassen ist. Sonst müssen sie rechts auf der Straße fahren. Der Gehweg ist keine Alternative.

Illustration eines Radfahrers, der sein Rad über einen Zebrastreifen schiebt.

Absteigen und schieben 

Der Vorrang an einem Zebrastreifen gilt nach § 26 StVO nur für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Rollstuhlfahrende. Die Vorzüge des Zebrastreifens ­genießen Radfahrende nur, wenn sie absteigen und schieben. Wer auf dem Rad über den Zebrastreifen rollen möchte, muss den Autos die Vorfahrt lassen und kann dann erst die Straße überqueren. 

Illustration eines Radfahrers, der neben einem Auto fährt.

Mindestabstand immer einhalten

Autos müssen beim Überholen von Radfah­renden innerorts mindestens 1,50 Meter Abstand halten. Außerorts – auf Landstraßen etwa – sind es sogar 2 Meter. Beim Überholvorgang darf die Person, die überholt wird, weder gefährdet noch behindert werden. Der Mindestabstand wird vom Außenspiegel bis zum Lenkeraußenrand gemessen.

Illustration eines Radfahrers, der neben einem Auto fährt.

Lebensretter Helm

Das Tragen eines Helms senkt das Risiko schwerer oder gar tödlicher Verletzungen bei Unfällen. Da sind sich die Unfallforscher einig. Ein Helm kann bis zu zwei Drittel der Energie absorbieren, die bei einem Aufprall ohne Helm direkt auf den Kopf einwirken würde. Auch bei Alleinstürzen z. B. durch schwierigen Untergrund, schützt er. Er sollte nach jedem Aufprall aber ersetzt werden. 

Illustration eines Radfahrers der Musik hört, daneben Verbotsschilder für Alkohol und Kopfhörer.

Verkehr wahrnehmen

Verkehrsteilnehmende müssen gewährleisten, dass sie den Straßenverkehr ausreichend wahrnehmen. Beim Radfahren Musik zu hören, ist keine gute Idee, weil man gedanklich und akustisch zu schnell abgelenkt wird. Dass man auch nach Alkoholkonsum noch Radfahren darf, ist falsch. Für Radfahrende gilt die Grenze von 0,3 Promille, ab der es schon zu Strafen kommen kann.

Illustration eines Radfahrers, daneben eine große leuchtende Warnweste.

Sichtbarkeit verbessern

Radfahrende sind leichter erkennbar, wenn sie helle Kleidung und/oder sogar eine signalfarbene Warnweste mit Reflektorstreifen tragen. Auch am Fahrrad selbst sorgen z.B. reflektierende Fahrradaufkleber entlang der Felgen für bessere Sichtbarkeit. Im Dunkeln kann das überlebenswichtig sein!

Illustration eines Radfahrers, daneben eine Regenwolke.

Radweg oder Straße?

Fahrradfahrende dürfen trotz Radwegzwang auf die Fahrbahn ausweichen, wenn der Radweg nicht zumutbar ist – etwa weil er stark verdreckt, durch nasses Laub, Schnee oder Eis glatt, mit Scherben übersät oder durch Mülltonnen oder parkende Autos versperrt ist. Die Benutzungspflicht für Radwege und damit das Verbot, die Fahrbahn zu benutzen, dürfen die Behörden nur anordnen, wo dies mit ganz besonderen Gefahren verbunden ist.

Illustration eines Radfahrers, daneben ein großer LKW der nach rechts abbiegen will.

Vorsicht, toter Winkel!

Im Straßenverkehr ist der tote Winkel für Radfahrende eine der größten Gefahren.

Größere Fahrzeuge fahren vor dem Abbiegen nach rechts einen leichten Bogen. Radfahrende neben dem Fahrzeug geraten dann schnell in den toten Winkel und können dort vom Steuer des abbiegenden Fahrzeugs aus trotz mehrerer großer Rückspiegel nicht gesehen werden. Deshalb ist es für Radfahrende sicherer, vorher abzubremsen und immer hinter dem größeren Fahrzeug zu bleiben, bis dieses abgebogen ist. 

Illustration eines Radfahrers, neben ihm hält ein Bus und vor ihm steigen Menschen aus dem Bus.

Rücksicht an Haltestellen

An Linienbussen, Straßenbahnen und gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen halten, dürfen Radfahrende nur vorsichtig vorbeifahren. Steigen Fahrgäste ein oder aus, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Ab­stand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung und Behinderung von Fahrgästen ­ausgeschlossen ist. Wenn nötig, müssen auch Radfahrer und -fahrerinnen auf dem Radweg warten und ­­ein- oder aussteigende Fahrgäste ­passieren lassen.

Illustration eines Radfahrers auf einem Radweg. Neben ihm ein parkendes Auto, dessen Fahrertür geöffnet wird.

Der holländische Griff

Immer mehr Menschen nutzen den holländischen Griff. Dabei öffnet man – egal ob als Fahrer oder Beifahrer – die Autotür nicht mit der Hand, die der Tür am nächsten ist, sondern mit der anderen.

Auf der Fahrerseite wird die Autotür also mit der rechten Hand geöffnet. Dadurch dreht die Person automatisch ihren Oberkörper nach links. So kann sie über die Schulter nach hinten blicken und einen eventuell näher kommenden Radfahrenden rechtzeitig sehen.