Radfahrende leben gefährlich, denn im Straßenverkehr lauern viele Risiken: Da gibt es Autos, Lkw und Busse, die viel zu nah überholen. Fahrradwege mit kaputtem Asphalt, voller Schlaglöcher, Risse und durch Baumwurzeln geformte Buckel. Auch Kanalgitter, Straßenbahnschienen und Regenrinnen können den täglichen Weg zur Arbeit zu einem Hindernis-Parcours werden lassen. Dazu kommen problematische Streckenführungen, wie Radwege, bei denen man die Fahrbahnseite wechseln muss, und falsch agierende Autofahrerinnen und Autofahrer, die aus einer Seitenstraße unbedacht den Radweg kreuzen. Radfahrende müssen oft anderen ausweichen, die als Geisterfahrer und -fahrerinnen auf dem Radfahrweg unterwegs sind, oder mit Autotüren rechnen, die plötzlich geöffnet werden.
Kurzum: Von entspanntem und gesundem Radeln kann keine Rede mehr sein. Um möglichst viele Menschen im Straßenverkehr das Wissen zu vermitteln, wo die Gefahren – nicht nur für Radfahrende – lauern, haben wir einige Punkte zusammengetragen. Wer diese beachtet, wird sicherer ankommen und trägt zu einem fairen Miteinander, weniger Unfällen und mehr Spaß am Fahrradfahren bei.
RechtsfahrgebotWie für alle anderen Verkehrsteilnehmenden in Deutschland gilt auch für Radfahrende das in der Straßenverkehrsordnung vorgeschriebene Rechtsfahrgebot. Geisterfahrerinnen und -fahrer sind gefährlich und gefährdet! Einen Radweg auf der linken Seite dürfen Radelnde nur benutzen, wenn das durch ein Schild ausdrücklich zugelassen ist. Sonst müssen sie rechts auf der Straße fahren. Der Gehweg ist keine Alternative. |
Absteigen und schiebenDer Vorrang an einem Zebrastreifen gilt nach § 26 StVO nur für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Rollstuhlfahrende. Die Vorzüge des Zebrastreifens genießen Radfahrende nur, wenn sie absteigen und schieben. Wer auf dem Rad über den Zebrastreifen rollen möchte, muss den Autos die Vorfahrt lassen und kann dann erst die Straße überqueren. |
Mindestabstand immer einhaltenAutos müssen beim Überholen von Radfahrenden innerorts mindestens 1,50 Meter Abstand halten. Außerorts – auf Landstraßen etwa – sind es sogar 2 Meter. Beim Überholvorgang darf die Person, die überholt wird, weder gefährdet noch behindert werden. Der Mindestabstand wird vom Außenspiegel bis zum Lenkeraußenrand gemessen. |
Lebensretter HelmDas Tragen eines Helms senkt das Risiko schwerer oder gar tödlicher Verletzungen bei Unfällen. Da sind sich die Unfallforscher einig. Ein Helm kann bis zu zwei Drittel der Energie absorbieren, die bei einem Aufprall ohne Helm direkt auf den Kopf einwirken würde. Auch bei Alleinstürzen z. B. durch schwierigen Untergrund, schützt er. Er sollte nach jedem Aufprall aber ersetzt werden. |
Verkehr wahrnehmenVerkehrsteilnehmende müssen gewährleisten, dass sie den Straßenverkehr ausreichend wahrnehmen. Beim Radfahren Musik zu hören, ist keine gute Idee, weil man gedanklich und akustisch zu schnell abgelenkt wird. Dass man auch nach Alkoholkonsum noch Radfahren darf, ist falsch. Für Radfahrende gilt die Grenze von 0,3 Promille, ab der es schon zu Strafen kommen kann. |
Sichtbarkeit verbessernRadfahrende sind leichter erkennbar, wenn sie helle Kleidung und/oder sogar eine signalfarbene Warnweste mit Reflektorstreifen tragen. Auch am Fahrrad selbst sorgen z.B. reflektierende Fahrradaufkleber entlang der Felgen für bessere Sichtbarkeit. Im Dunkeln kann das überlebenswichtig sein! |
Radweg oder Straße?Fahrradfahrende dürfen trotz Radwegzwang auf die Fahrbahn ausweichen, wenn der Radweg nicht zumutbar ist – etwa weil er stark verdreckt, durch nasses Laub, Schnee oder Eis glatt, mit Scherben übersät oder durch Mülltonnen oder parkende Autos versperrt ist. Die Benutzungspflicht für Radwege und damit das Verbot, die Fahrbahn zu benutzen, dürfen die Behörden nur anordnen, wo dies mit ganz besonderen Gefahren verbunden ist. |
Vorsicht, toter Winkel!Im Straßenverkehr ist der tote Winkel für Radfahrende eine der größten Gefahren. Größere Fahrzeuge fahren vor dem Abbiegen nach rechts einen leichten Bogen. Radfahrende neben dem Fahrzeug geraten dann schnell in den toten Winkel und können dort vom Steuer des abbiegenden Fahrzeugs aus trotz mehrerer großer Rückspiegel nicht gesehen werden. Deshalb ist es für Radfahrende sicherer, vorher abzubremsen und immer hinter dem größeren Fahrzeug zu bleiben, bis dieses abgebogen ist. |
Rücksicht an HaltestellenAn Linienbussen, Straßenbahnen und gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen halten, dürfen Radfahrende nur vorsichtig vorbeifahren. Steigen Fahrgäste ein oder aus, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung und Behinderung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Wenn nötig, müssen auch Radfahrer und -fahrerinnen auf dem Radweg warten und ein- oder aussteigende Fahrgäste passieren lassen. |
Der holländische GriffImmer mehr Menschen nutzen den holländischen Griff. Dabei öffnet man – egal ob als Fahrer oder Beifahrer – die Autotür nicht mit der Hand, die der Tür am nächsten ist, sondern mit der anderen. Auf der Fahrerseite wird die Autotür also mit der rechten Hand geöffnet. Dadurch dreht die Person automatisch ihren Oberkörper nach links. So kann sie über die Schulter nach hinten blicken und einen eventuell näher kommenden Radfahrenden rechtzeitig sehen. |
→ info
- „Sicheres Radfahren – Tipps zu Ausrüstung, Sichtbarkeit, Beladung“, www.bgetem.de, Webcode 16781756
- „5 Tipps für mehr Sicherheit beim Radfahren“, www.bgetem.de, Webcode 20784261