Illustration von Stadtbild mit Straßen, öffentlichen Verkehrsmitteln, Autos und Personen, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind 

  Zu Hause oder woanders

Auf dem direkten Weg zur Arbeit ist man versichert. Übernachtet man nicht zu Hause, sondern etwa bei Freunden oder bei einem Partner oder einer Partnerin, und macht sich von dort aus auf den Weg zur Arbeit, besteht auch für diesen ­Arbeitsweg Versicherungsschutz. 

Beim Umweg

Privat motivierte Umwege sind grundsätzlich unversichert. Doch der Gesetzgeber räumt eine Ausnahme ein: Wer seine Kinder auf dem Weg zur Arbeit in den Kindergarten, Hort oder zur Tagesmutter bringt und dafür einen Umweg nehmen und damit vom direkten Arbeitsweg abweichen muss, ist auch auf diesem ­Umweg versichert.

Transportmittel

Ob per Fahrrad, im Auto, in der Straßenbahn, zu Fuß, mit dem ­Roller oder mit dem Skateboard, wie man zur Arbeit kommt, ist grundsätzlich unerheblich für den Versicherungsschutz.

Fahrgemeinschaften

Fahrgemeinschaften zur Arbeit und zurück werden von der gesetzlichen Unfall­versicherung abgedeckt. Als Fahrgemeinschaft gilt, wenn versicherte Personen ­gemeinsam ein Fahrzeug für den Weg zur Arbeit und zurück benutzen. Die Mitglieder der Fahrgemeinschaft müssen nicht im selben Unternehmen arbeiten. Muss eine ver­sicherte Person vom direkten Weg abweichen, um mitfahrende Personen aufzunehmen oder abzusetzen, gilt auch hier der Versicherungsschutz.

Besorgungen

Tanken, einen Kaffee holen oder den ­Wocheneinkauf erledigen? Unterbricht man den Arbeitsweg dafür nur kurz, wird der Versicherungsschutz nach dem Zwischenstopp wieder aktiv. Dauert die Unterbrechung jedoch länger als zwei Stunden, erlischt er.

Verkehrslage

Nicht immer ist der direkte Weg der verkehrsgünstigste. Ändert eine versicherte Person auf dem Weg zur Arbeit die Route, um Staus oder Baustellen zu umgehen, ist sie auch auf diesem Umweg versichert. ­Allein wegen einer schöneren Strecke nicht den direkten Weg zu nehmen, gilt hingegen als rein privater Grund und ist damit nicht versichert.

Besorgungen für den Betrieb

Kommt es auf einem Betriebsweg ­(etwa Abholung, Besorgung von Werkzeug und so weiter im Auftrag des ­Unternehmens) zu einem Unfall, besteht für die versicherte Person grundsätzlich ­Versicherungsschutz über die gesetzliche ­Unfallversicherung. Ob sie dabei ein ­Firmenfahrzeug oder einen privaten Pkw nutzt, ist nicht von Belang, solang die Fahrt in dienstlichem Interesse erfolgt.

Am Arbeitsplatz

Im Büro, auf der Baustelle oder in der ­Werkhalle sind Beschäftigte gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert.

Nach Feierabend

Auf dem direkten Nachhauseweg besteht Versicherungsschutz. Wer nach der Arbeit statt nach Hause zum Sporttraining fährt, ist auch auf der Strecke bis zum Trainingsort ver­sichert – sofern die Distanz dorthin in angemes­senem Verhältnis zum ­üblichen ­Heimweg steht. Der Weg vom Sport nach Hause ist dann nicht mehr ­versichert.

Beginn und Ende des Versicherungsschutzes

Der Versicherungsschutz beginnt und endet an der Außentür des Wohngebäudes.