Wegeunfälle – Was ist versichert?Bei der BG ETEM Versicherte sind nicht nur an ihrem Arbeitsplatz abgesichert, sondern auch auf dem Hin- und Rückweg gegen sogenannte Wegeunfälle. Doch wie weit reicht die Versicherung? Und wann erlischt der Schutz? Hier wichtige Fakten im Überblick.https://profi.bgetem.de/check-jetzt-dein-risiko/titelstories/wegeunfaelle-was-ist-versicherthttps://profi.bgetem.de/@@site-logo/Logo_profi.svg
Versicherungsschutz
Wegeunfälle – Was ist versichert?
Bei der BG ETEM Versicherte sind nicht nur an ihrem Arbeitsplatz abgesichert, sondern auch auf dem Hin- und Rückweg gegen sogenannte Wegeunfälle. Doch wie weit reicht die Versicherung? Und wann erlischt der Schutz? Hier wichtige Fakten im Überblick.
Zu Hause oder woanders
Auf dem direkten Weg zur Arbeit ist man versichert. Übernachtet man nicht zu Hause, sondern etwa bei Freunden oder bei einem Partner oder einer Partnerin, und macht sich von dort aus auf den Weg zur Arbeit, besteht auch für diesen Arbeitsweg Versicherungsschutz.
Beim Umweg
Privat motivierte Umwege sind grundsätzlich unversichert. Doch der Gesetzgeber räumt eine Ausnahme ein: Wer seine Kinder auf dem Weg zur Arbeit in den Kindergarten, Hort oder zur Tagesmutter bringt und dafür einen Umweg nehmen und damit vom direkten Arbeitsweg abweichen muss, ist auch auf diesem Umweg versichert.
Transportmittel
Ob per Fahrrad, im Auto, in der Straßenbahn, zu Fuß, mit dem Roller oder mit dem Skateboard, wie man zur Arbeit kommt, ist grundsätzlich unerheblich für den Versicherungsschutz.
Fahrgemeinschaften
Fahrgemeinschaften zur Arbeit und zurück werden von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt. Als Fahrgemeinschaft gilt, wenn versicherte Personen gemeinsam ein Fahrzeug für den Weg zur Arbeit und zurück benutzen. Die Mitglieder der Fahrgemeinschaft müssen nicht im selben Unternehmen arbeiten. Muss eine versicherte Person vom direkten Weg abweichen, um mitfahrende Personen aufzunehmen oder abzusetzen, gilt auch hier der Versicherungsschutz.
Besorgungen
Tanken, einen Kaffee holen oder den Wocheneinkauf erledigen? Unterbricht man den Arbeitsweg dafür nur kurz, wird der Versicherungsschutz nach dem Zwischenstopp wieder aktiv. Dauert die Unterbrechung jedoch länger als zwei Stunden, erlischt er.
Verkehrslage
Nicht immer ist der direkte Weg der verkehrsgünstigste. Ändert eine versicherte Person auf dem Weg zur Arbeit die Route, um Staus oder Baustellen zu umgehen, ist sie auch auf diesem Umweg versichert. Allein wegen einer schöneren Strecke nicht den direkten Weg zu nehmen, gilt hingegen als rein privater Grund und ist damit nicht versichert.
Besorgungen für den Betrieb
Kommt es auf einem Betriebsweg (etwa Abholung, Besorgung von Werkzeug und so weiter im Auftrag des Unternehmens) zu einem Unfall, besteht für die versicherte Person grundsätzlich Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung. Ob sie dabei ein Firmenfahrzeug oder einen privaten Pkw nutzt, ist nicht von Belang, solang die Fahrt in dienstlichem Interesse erfolgt.
Am Arbeitsplatz
Im Büro, auf der Baustelle oder in der Werkhalle sind Beschäftigte gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert.
Nach Feierabend
Auf dem direkten Nachhauseweg besteht Versicherungsschutz. Wer nach der Arbeit statt nach Hause zum Sporttraining fährt, ist auch auf der Strecke bis zum Trainingsort versichert – sofern die Distanz dorthin in angemessenem Verhältnis zum üblichen Heimweg steht. Der Weg vom Sport nach Hause ist dann nicht mehr versichert.
Beginn und Ende des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz beginnt und endet an der Außentür des Wohngebäudes.
Wüssten Sie, was nach der Ersten Hilfe bei einem Arbeits- oder Wegeunfall zu tun ist?
profi gibt Tipps und Antworten, die alle Beschäftigten kennen sollten, um optimal versorgt zu werden.
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