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Verkehrsregeln – Hätten Sie es (noch) gewusst?

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Knapp fünfhundert verschiedene Verkehrszeichen existieren aktuell in der deutschen Straßenverkehrsordnung. Zwar werden immer mal wieder Zeichen ausgemustert – zum Beispiel der gute alte „Zaun im Dreieck“, der über Jahrzehnte auf einen beschrankten Bahnübergang hinwies, oder das Schild für „Flugbetrieb“ in der Nähe von Flughäfen, wo sowieso die ganze Zeit weithin sichtbarer Luftverkehr herrscht –, es kommen aber auch hin und wieder welche dazu. Kein Wunder, denn natürlich ändern sich der Straßenverkehr und diejenigen, die daran teilnehmen.

Gerade der zunehmende Anteil von Zweirädern auf unseren Straßen spielt in dieser Hinsicht eine große Rolle, egal ob es sich nun um herkömmliche Fahrräder, Lastenräder, Pedelecs oder auch E-Motorroller handelt. Nicht nur in den größten Städten Deutschlands geht der Trend außerdem immer mehr vom eigenen Auto weg – und hin zu Carsharing-Angeboten, bei denen Menschen je nach Bedarf Fahrzeuge gemeinsam nutzen können. 

Zum Glück sind die meisten Verkehrsschilder selbsterklärend – oder?! Hier zeigen wir sechs Beispiele für Verkehrsschilder und -regeln, die vielleicht nicht allen geläufig sind oder deren Bedeutung sich – noch – nicht erschlossen haben mag. 

Keine Sorge: Falls dabei Fehler passieren, verlieren Sie nicht gleich Ihren Führerschein. Aber schaden kann es nicht, diese und andere neue Schilder und Regeln zu kennen, um eventuelle Bußgelder zu vermeiden, Punkte in Flensburg zu umgehen – und nicht zuletzt die Sicherheit aller im Straßenverkehr zu erhöhen.

Was bedeutet dieses Schild?

carsharing Freisteller

A Auf diesem Gelände müssen Autofahrende mit besonders vielen Fußgängern rechnen.

B Mit dem Schild wird eine Fläche für modernes Speeddating im Auto gekennzeichnet.

C Hier dürfen nur Carsharing­Fahrzeuge parken.

Wofür stehen die  „Haifischzähne“?

Haifischzaehne Freisteller

A Sie weisen auf Schlaglöcher hin.

B Dem von rechts kommenden Verkehr ist Vorfahrt zu gewähren.

C Achtung – erhöhte Wildwechsel­Gefahr durch weiße Haie!

Wie ist dieses Zeichen zu verstehen?

Abstand Freisteller

A Zweiräder müssen stets einen Mindestabstand von 1,50  Metern zu Autos wahren.

B Autos und andere Fahrzeuge müssen beim Überholen einen Mindestabstand von 1,50 Metern zu Zweirädern einhalten.

C Auf dem Betriebsgelände bitte mit viel Abstand parken.

Worauf weist eine rot­weiße Banderole am Laternenpfahl hin?

Laterne Freisteller

A Hier haben sich die Fans des 1. FC Köln verewigt.

B Die Laterne bleibt nicht die ganze Nacht angeschaltet.

C Rund um die Laterne darf aus Brandschutzgründen nicht geparkt werden.

Wie ist dieses Schild zu deuten?

Überholverbot Freisteller

A Rote Autos dürfen mit höchstens zwei Zweirädern beladen werden.

B Auf dieser Straße dürfen ausschließlich Zweiräder  fahren, aber keine Autos.

C Ob mit oder ohne Motor – Zweiräder dürfen hier nicht von Autos überholt werden.

Was müssen Lkw­Fahrende an dieser Stelle beachten?

Abbiegevorgang Freisteller

A Unbedingt vor Passanten und Fahrradfahrenden abbiegen.

B Den Gegenverkehr nicht behindern.

C Vor dem Abbiegen auf Schrittgeschwindigkeit abbremsen.

Lösungen:

1. Das geteilte Auto …

soll im Verbund mit den Menschen drumherum das immer beliebtere Carsharing darstellen (Antwort C). Unter einem blauen Parkschild weist das Zeichen die Flächen aus, auf denen nur „geteilte“ Fahrzeuge parken dürfen. Ein zusätzliches Schild kann die Fläche auf bestimmte Carsharing-Anbieter eingrenzen.

2. „Haifischzähne“ …

heben die Wartepflicht für Fahrzeuge infolge einer Rechts-vor-Links-Regelung hervor (Ant­wort B). Übrigens: Die Spitzen der „Zähne“ zeigen stets in Richtung des ankommenden Fahrzeugs und erinnern damit an ein „Vorfahrt gewähren“- Schild.

3. Abstand halten …

müssen Autofahrer beim Überholen von Zweirädern (Antwort B). 1,50 Meter sind innerorts dabei das Mindestmaß – mehr ist besser. Zur Erinnerung gibt es das hier gezeigte Motiv als Aufkleber der BG ETEM (für Mitgliedsunternehmen kostenlos)  www.bgetem.de (Webcode: M19148974)

4. Die Banderole …

heißt offiziell „Laternenring“ und zählt zu den ältesten Verkehrszeichen in Deutschland seit 1937 weist es darauf hin, dass eine Laterne nicht die ganze Nacht brennt (Antwort B). Im Lichtkreis einer solchen Laterne geparkte Fahrzeuge müssen innerorts eine Eigenbeleuchtung haben, etwa das Parklicht.

5. Das rote Auto …

ist auf dem Schild natürlich nur rot dargestellt, weil hier kein Fahrzeug die Zweiräder überholen darf (Antwort C). Das Verkehrszeichen wird vor allem dort angebracht, wo Fahrzeuge den Mindestüberholabstand von 1,50 Metern innerorts nicht einhalten können. Bei Verstoß drohen 70 Euro Bußgeld und ein Punkt.

6. Abbiegende Lkw …

und andere große Fahrzeuge gehören zu den größten Gefahren für Radfahrende. Daher dürfen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen innerorts und auf Straßen, wo mit Fuß- und Radverkehr zu rechnen ist, nur mit Schrittgeschwindigkeit abbiegen (Antwort C).

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