Alkohol am Arbeitsplatz ist für die meisten ein Tabu. Und das aus gutem Grund. Denn je nach Tagesform kann er bereits in kleinen Mengen zu erheblichen Einschränkungen der Leistungsfähigkeit und damit zu einem erhöhten Unfallrisiko führen. Bereits ab 0,2 Promille sinkt die Kritikfähigkeit bei gleichzeitig steigender Risikobereitschaft. Dadurch ergibt sich auch eine Gefahr für Kolleginnen und Kollegen. Liegt der PromilleWert bei 0,5 spricht man schon von einem doppelten Unfallrisiko. Ab 0,9 Promille ist es zwölfmal so hoch.
Folgenreicher Rausch
Je nach Gefährdung und Unfall drohen alkoholisierten Beschäftigten Konsequenzen. So kann es laut Arbeits und Sozialversicherungsrecht zu Schadensersatzforderungen oder zum Verlust des Versicherungsschutzes der gesetzlichen Unfallversicherung kommen. Auch eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder gar strafrechtliche Konsequenzen aufgrund von Trunkenheit am Steuer sind möglich. Im Schadensfalle haben sich ggf. auch Arbeitgebende zu verantworten. Entsprechende Pflichten ergeben sich u.a. aus dem Arbeitsschutzgesetz und der arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht. Sofern hiernach ihr Tun bzw. Unterlassen gegenüber den betreffenden Mitarbeitenden zumindest grob fahrlässig war, können Sie z.B. für den Schaden in Regress genommen werden.
Die Dosis macht das Gift
Aus regelmäßigem Trinken kann schnell eine Abhängigkeit entstehen. Wer Alkohol konsumiert, sollte auf die Menge achten. Die Empfehlung lautet: Männer sollten täglich nicht mehr als 24 Gramm reinen Alkohol zu sich nehmen, Frauen nicht mehr als 12 Gramm. Ein Glas Bier enthält ca. 13 g, ein Glas Wein etwa 16 g. Wenn das Feierabendbier trotzdem dazugehört, ist es gut, an mindestens ein bis zwei Tagen pro Woche ganz auf Alkohol zu verzichten und einmal im Jahr eine längere Pause zu machen.
Auswirkungen des Alkoholkonsums in Promille 0,2 Promille
- Kritikfähigkeit sinkt
- Risikobereitschaft steigt
- Wahrnehmungsvermögen
- für bewegliche Lichtquellen verschlechtert sich
0,3 Promille
- Gegenstände erscheinen weiter entfernt, als sie tatsächlich sind
- Aufmerksamkeit und Konzentrationsfähigkeit sinken
0,5 Promille (doppeltes Unfallrisiko)
- Geschwindigkeiten werden falsch eingeschätzt
- Hell/DunkelAnpassung der Augen lässt nach
- Sehvermögen wird erheblich schlechter (15 Prozent)
- Rotlichtschwäche
- Hörvermögen herabgesetzt
- Beginnende Enthemmung
0,7 Promille
- Gleichgewichtsstörungen
- Nachtsichtfähigkeit lässt nach
- Reaktionszeit wird erheblich länger
0,8 Promille (vierfaches Unfallrisiko)
- Kontrolle über Augenbewegungen geht verloren
- Einschränkung des Gesichtsfeldes („Tunnelblick“)
- Reaktionsfähigkeit verlängert sich um ca. 35 – 50 Prozent
- Selbstüberschätzung
- Zunehmende Enthemmung
0,9 Promille und mehr (bis zu zwölffaches Unfallrisiko)
- Starke Gleichgewichtsstörungen
- Schwere Seh- und Sprechstörungen
- Bewegungskoordination geht verloren
- Orientierungsstörungen
- Verwirrtheit
In der unten verlinkten Broschüre „Alkohol und Arbeit - zwei, die nicht zusammenpassen“ finden Sie unter anderem auch einen Selbsttest, der allen Personen, die ihren Alkoholkonsum nicht einschätzen können, eine erste Orientierung bietet.
Die Broschüre „Alkohol und Arbeit - zwei die nicht zusammen passen“ beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema Alkohol am Arbeitsplatz.
https://medien.bgetem.de/medienportal/artikel/SkIwMTI-
Unterweisungshilfe "Alkohol am Arbeitsplatz":
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