Lärmschwerhörigkeit zählt zu den häufigsten Berufskrankheiten. Durch das Tragen von Gehörschutz wäre sie vermeidbar.
Melden
Betroffene, die vermuten, dass eine Berufskrankheit bei ihnen vorliegen könnte, sollten dies zunächst mit ihrem Betriebsarzt oder ihrer Betriebsärztin besprechen. Dort werden Symptome abgeklärt und eine erste Einschätzung zu den möglichen Krankheitsursachen gegeben. Ist die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt der Meinung, dass es sich um eine Berufskrankheit handeln könnte, erhält die zuständige Berufsgenossenschaft (BG) eine Berufskrankheits-Verdachtsanzeige. Erkrankte können auch ihren Fach- oder Hausarzt konsultieren oder sich selbst formlos an ihre BG wenden. Haben die Arbeitgebenden Kenntnis von der möglichen Berufskrankheit, müssen sie ebenfalls die BG informieren. Auch die Krankenkassen sind zu einer solchen Meldung verpflichtet.
Ermitteln
Nach Kenntnis der Anzeige wendet sich die Berufsgenossenschaft an die betroffene Person, um den für die Entscheidung relevanten Sachverhalt zu ermitteln. Dazu gehören die Krankengeschichte und als besonders wichtiger Aspekt die Bedingungen am Arbeitsplatz. Anschließend wird geprüft, ob die Erkrankung tatsächlich von den Arbeitsbedingungen verursacht wurde. Dazu können auch fachärztliche Gutachten in Auftrag gegeben werden.
Über das Ergebnis der Prüfung werden die Betroffenen so bald wie möglich informiert. Allerdings können die Ermittlungen, insbesondere zu den Verhältnissen am Arbeitsplatz, einige Zeit in Anspruch nehmen.
Verschlimmerung verhindern
Liegt eine der 80 vom Gesetzgeber festgelegten Berufskrankheiten vor, ist das oberste Ziel, die Krankheit mit allen geeigneten Mitteln zu heilen. Wenn dies nicht möglich sein sollte, gilt es, die Krankheit zu lindern und eine Verschlimmerung zu vermeiden. Dazu gibt es eine breite Palette an Leistungen. Verursacht die Erkrankung eine körperliche Beeinträchtigung, das heißt, eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 20 Prozent, erhalten Betroffene eine Rente.
Berufskrankheiten in Deutschland
Es gibt 80 anerkannte Berufskrankheiten
Davon entfallen
- 33 auf chemische Erkrankungen
- 20 auf Erkrankungen der Atemwege
- 18 auf physikalische Einwirkungen
- 4 auf Infektionskrankheiten
- 3 auf Hautkrankheiten
- 2 auf sonstige Krankheiten
Um sich einen Überblick zum Thema Berufskrankheiten zu verschaffen, empfiehlt die
BG ETEM im ersten Schritt: Schauen Sie sich das Erklärvideo „Die Berufskrankheit – was ist das?“ an. Dort werden viele Fragen leicht verständlich beantwortet.
Die Berufskrankheit – was ist das? www.bgetem.de (Webcode: 99843627)
Wir hoffen, dass unser Artikel über Berufskrankheiten Ihre offenen Fragen beantworten konnte. Mehr dazu finden Sie auch in der profi 04/2022.
Sie haben Vorschläge und Ideen, welche Sicherheitsthemen noch relevant sind? Oder welche Experimente unser RiskBuster noch durchführen sollte? Dann schicken Sie uns eine E-Mail an: presse@bgetem.de Wir freuen uns auf Ihre Ideen.
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