
Beim Kleben oder Gießen von Schuhleisten werden diisocyanathaltige Produkte genutzt. Dafür gelten besondere Regeln.
Gesundes Arbeiten. Im Schuhmacherhandwerk und in der Orthopädieschuhtechnik bestehen Berührungspunkte mit gesundheitsgefährdenden Diisocyanaten – unter anderem in Härtern und als B‑Komponente von PUR‑Schaum (Leistenschaum). Seit August 2023 gelten neue Beschränkungen für Produkte mit einer Diisocyanatkonzentration ab 0,1 Prozent.
Zu beachten ist:
- Schulungen sind verpflichtend und müssen alle fünf Jahre wiederholt werden (auch als E-Learning möglich).
- Geeignete Schutzhandschuhe tragen (Herstellerangaben im Sicherheitsdatenblatt beachten).
- Mit Absaugung arbeiten, um Einatmen zu verhindern.
→ info
- Einsatz bleibt möglich – in Grenzen: www.bgetem.de, Webcode: e24469805
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