Rechts abbiegende Lastwagen können für Radfahrende eine echte Gefahr darstellen. Hier setzt eine neue Regel in der Straßenverkehrsordnung an: Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Gewicht dürfen innerorts nur noch mit Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen. So wird LKW-Fahrenden Zeit gegeben, besser auf Radfahrende und zu Fuß Gehende zu achten, die ihren Weg geradeaus fortsetzen. Die Ausnahme: Wenn mit Rad- oder Fußverkehr im Einbiegungsbereich nicht zu rechnen ist, etwa bei gesonderten Lichtzeichen für den rechts abbiegenden Verkehr. Verstöße werden mit 70 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg geahndet.
Autotür mit rechter Hand öffnen
Auch parkende oder haltende Fahrzeuge sorgen oft für brenzlige Situationen. Beim Aussteigen kann es zur Kollision von Radfahrenden mit der geöffneten Tür kommen. Ein solcher Dooring-Unfall verursacht oft schwere Verletzungen. Bei Nichtbeachtung der Sorgfaltspflicht beim Ein- und Aussteigen werden daher künftig 40 Euro Verwarnungsgeld fällig, bei Sachbeschädigung sogar 50 Euro. Dabei gibt es eine einfache Möglichkeit, Dooring-Unfälle zu vermeiden: Beim sogenannten „Holländischen Griff“ wird die Tür vom Fahrersitz aus mit der rechten Hand geöffnet – dabei geht der Blick automatisch nach links und hinten. In den Niederlanden gehört das zum festen Repertoire von Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern.
Auf www.arbeitsschutzfilm.de („Holländischer Griff“) sieht man, wie das geht.
Wir hoffen, dass unser Artikel über Lebensretter Schrittgeschwindigkeit Ihre offenen Fragen beantworten konnte. Mehr dazu finden Sie auch in der profi 03/2022.
Sie haben Vorschläge und Ideen, welche Sicherheitsthemen noch relevant sind? Oder welche Experimente unser RiskBuster noch durchführen sollte? Dann schicken Sie uns eine E-Mail an: presse@bgetem.de Wir freuen uns auf Ihre Ideen.
Diesen Beitrag teilen