Bordsteine, Straßenbahnschienen, rutschige Untergründe, zu hohes Tempo – wer auf kleinen Rollen unterwegs ist, muss besonders umsichtig fahren. Denn bei den Unfällen mit E-Scootern handelt es sich zu 80 Prozent* um Alleinunfälle aufgrund von Fahrfehlern und nicht um Kollisionen mit anderen Verkehrsteilnehmenden. Doch was hat das mit Arbeitssicherheit zu tun? Eine ganze Menge. E-Scooter sind ein Thema für die Berufsgenossenschaften, weil auch Wege und Dienstwegeunfälle versichert sind.
Immer häufiger: Von 2020 auf 2021 sind die Wegeunfälle mit E-Scootern bei der BG ETEM von 27 auf 100 angestiegen. Für 2022 geht man von rund 200 aus. Der Anteil von E-Scooter-Unfällen an allen Wegeunfällen lag 2021 bei 0,9 Prozent, Tendenz steigend.**
Handzeichen, auch wenns wackelt
Das Wichtigste, bevor es losgeht: Helm aufsetzen. Denn dieser kann bei einem Sturz vor schweren Kopfverletzungen schützen. Gut sichtbare Kleidung und festes Schuhwerk gehören natürlich auch dazu. Da die E-Scooter über keine Blinker verfügen, sollten Sie beim Abbiegen ein gut sichtbares Handzeichen geben. Aber Vorsicht, wenn nicht beide Hände am Lenker sind, wird es schnell wackelig. Deshalb nur beim Geradeausfahren und auf ebenem Untergrund eine Hand vom Lenker nehmen und langsam fahren.
Richtig bremsen ohne abzuheben
Das Bremsen mit den flinken Flitzern braucht etwas Übung. Am besten leicht in die Knie gehen, Arme ausstrecken und auf dem hinteren Teil des Trittbretts stehen. Zum normalen Bremsen die Hinterradbremse verwenden, für eine Vollbremsung die Vorderradbremse so kräftig ziehen, dass das Hinterrad nicht abhebt.
Unsere Profi Tipps:
- Fahrbahn im Notfall: Nur wenn kein Radweg oder Radfahrstreifen vorhanden ist, dürfen die E-Scooter auf die Straße. Das Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist nicht erlaubt.
- Nicht oben ohne: Unbedingt einen Helm tragen, auch wenn es keine Pflicht ist. Mit ungeschütztem Kopf auf das Pflaster schlagen kann das ganze Leben verändern.
- Nüchtern bleiben: Es gelten die gleichen Regeln wie beim Autofahren. Das heißt, ab 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit mit 500 Euro Strafe, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg vor.
- Mitfahrende verboten: Es darf nur eine Person pro E-Scooter fahren (siehe auch Meldung links). Kinder dürfen nicht mitgenommen werden.
- Fair parken: Die E-Scooter dürfen am Straßenrand oder auf Gehwegen abgestellt werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmende nicht behindern. In Großstädten gibt es mittlerweile ausgewiesene Parkbereiche.
- Arbeitgebende in der Pflicht: Für den Einsatz auf dem Betriebsgelände gelten dieselben Regeln wie auf der Straße. Zusätzlich müssen sie in die Gefährdungsbeurteilung mit einbezogen werden.
Was Sie sonst noch zum Einsatz von E-Scootern wissen sollten, finden Sie unter www.bgetem.de
(Webcode: 20875043)
* Quelle: Wegeunfälle der bei der BG ETEM versicherten Betriebe
** Quelle: Wegeunfälle der bei der BG ETEM versicherten Betriebe, Hochrechnung aus Stichprobe
Sie haben Vorschläge und Ideen, welche Sicherheitsthemen noch relevant sind? Oder welche Experimente unser RiskBuster noch durchführen sollte? Dann schicken Sie uns eine E-Mail an: presse@bgetem.de Wir freuen uns auf Ihre Ideen.