Ein Defibrillator kann bei einem plötzlichen Herzstillstand Leben retten. Wie zum Beispiel bei der Fußball-Europameisterschaft im vergangenen Jahr, als der dänische Nationalspieler Christian Eriksen auf dem Spielfeld zusammenbrach und das medizinische Team sein Herz mit dem AED wieder zum regelmäßigen Schlagen animieren musste. Dieses plötzliche Ereignis kann aber nicht nur auf dem Fußballplatz eintreten, sondern auch am Arbeitsplatz.
Ersthelfende retten Leben
Im Ernstfall können Sie nichts falsch machen. Außer, Sie handeln gar nicht und überlassen die Person ihrem Schicksal. Am wichtigsten ist es, sich einen Überblick zu verschaffen, ggf. den Gefahrenbereich abzusichern und einen Notruf abzusetzen. Bleiben Sie bei der bewusstlosen Person und beginnen Sie, wenn nötig, umgehend mit der Herzdruckmassage. Hören Sie damit nicht auf, bis weitere Hilfe kommt! Auch sollten Sie schnell Ersthelfende aus Ihrem Betrieb anfordern. Diese sind in Erste-Hilfe-Maßnahmen und auch im Umgang mit einem Defibrillator geschult. Doch bis der AED einsatz- bereit ist, vergehen in der Regel wertvolle Minuten. Das A und O bei der Ersten Hilfe ist die Wiederbelebung durch eine Herzdruckmassage. Ersthelfende sind auch in dieser Technik geschult. Eine zweite Person ist wichtig, um zu unterstützen und den Anweisungen der geschulten Ersthelfenden zu folgen. Bleiben Sie also vor Ort und unterstützen Sie die Ersthelfenden.
Neustart des Herzens
Ein AED erkennt über zwei Elektroden, die auf dem Brustkorb an vorgegebener Stelle angeklebt werden, den Herzrhythmus. Das Gerät gibt den Ersthelfenden klare Anweisungen über eine Computer- stimme. Liegt eine defibrillierbare, auch Herzflimmern genannte Rhythmusstöung vor, aktiviert sich das Gerät und gibt einen oder mehrere Elektroschocks ab. Der unregulierte Herzrhythmus wird unterbrochen, es erfolgt eine Art Neustart des Herzens.
Regelmässige Schulungen
Ausgebildete Ersthelfende sind in der Regel Pflicht. Die BG ETEM übernimmt die Kosten für regelmäßige Schulungen. Bei zwei bis 20 anwesenden Beschäftigten muss mindestens ein qualifizierter Ersthelfender zur Verfügung stehen. Sind es mehr als 20 Beschäftigte, dann müssen im Verwaltungsbereich mindestens fünf Prozent der Mitarbeitenden zum Ersthelfenden ausgebildet sein, im Produktionsbereich sogar zehn Prozent. Ausbilden dürfen von den Unfallversicherungsträgern ermächtigte Stellen. Die Ausbildung umfasst neun Unterrichtseinheiten, die an einem Tag absolviert werden. Die Fortbildung wird nach zwei Jahren wiederholt.
www.bgetem.de (Webcode: 13170277)
Defibrillatoren erkennt man gut an dem rot-weißen AED-Logo. Sie hängen in Gebäuden meist im Eingangsbereich oder an zentralen Orten wie U-Bahn-Stationen. Wissen Sie, ob und wo es in Ihrem Betrieb einen solchen Lebensetter gibt?
Wir hoffen, dass unser Artikel über Defibrillatoren- Keine Angst zu helfen- Ihre offenen Fragen beantworten konnte.
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