Hubarbeitsbühnen sind eine sichere und komfortable Alternative zu Leitern und Gerüsten. Dabei wird leicht übersehen, dass der Korb dynamischen Kräften ausgesetzt ist und sich der Bediener zusätzlich gegen Absturz sichern muss. Gerade Gelenkteleskopbühnen können zum gefährlichen Katapult werden. Wenn die Hubarbeitsbühne eingeklemmt wird und sich dann plötzlich „befreit“, entstehen gewaltige Kräfte. Der Korb wird nach oben oder zur Seite katapultiert. Durch die Wucht wird der Bediener unweigerlich aus seinem Korb geworfen. Die Folge: Knochenbrüche oder Schlimmeres. Deshalb ist persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) im Korb vorgeschrieben.
Der Animationsfilm von Studentinnen und Studenten der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe zeigt, wie eine Arbeitsbühne zum Katapult werden kann. Die BG ETEM dankt Prof. Peter Kaboth und seinen Studentinnen und Studenten des Studiengangs Medienproduktion für die Unterstützung.
Einige Hersteller bieten außerdem Hubarbeitsbühnen mit Sicherheitssystemen gegen Einquetschen an, z. B.
- elektrisch verriegelte Schutzbügel über den Bedienelementen
- elektrische Schaltleisten auf der Arbeitsbühne
- Ultraschallsensoren
- Dreistellungs-Joystick mit Panikstellung
Noch wichtiger aber ist, dass sich die Mitarbeitenden als Bediener von Hubarbeitsbühnen ausbilden lassen. Wer mindestens 18 Jahre alt und körperlich fit ist, kann an einer Bedienerschulung der BG ETEM teilnehmen.
Worauf sollte man beim Betrieb einer Hubarbeitsbühne achten?
Nicht jeder Untergrund ist geeignet. Zuerst sollte festgestellt werden, wie tragfähig der Boden ist. Bei Lkw- und Anhänger-Hubarbeitsbühnen können bis zu 80 Prozent des Gesamtgewichts auf einer einzelnen Stütze lasten. Gibt der Untergrund nach, kippt die Maschine unweigerlich zur Seite und gefährdet Menschenleben.
Auch die Witterung spielt dabei eine wichtige Rolle. Ein fester Boden kann nach tagelangem Regen aufweichen und nachgiebig werden.
Niemals über Hohlräumen!
Eine Hubarbeitsbühne darf niemals auf Hohlräumen, Kanälen oder Kanaldeckeln aufgestellt werden. Um den Bodendruck zu reduzieren, sollten grundsätzlich Unterlegplatten unter die Stützen verteilt werden.
Tragfähigkeit der Maschine beachten
Eine Hubarbeitsbühne trägt mehr als nur die Personen, die darauf arbeiten. Hinzu kommen Werkzeuge, Material oder demontierte Bauteile. Die Nennlast der Arbeitsbühne – die maximal zulässige Belastung des Korbes – ist auf dem Typenschild angegeben und darf nicht überschritten werden.
Wichtig ist, dass alle Gewichte mitberücksichtigt werden. Wer sich verrechnet und im ausgefahrenen Zustand ein sehr schweres Bauteil in den Korb übernimmt, kann die Bühne zum Umstürzen bringen.
Niemals alleine!
Hubarbeitsbühnen dürfen nicht alleine betrieben werden. D.h. eine zweite Person muss immer in der Nähe sein, die bei Gefahr Hilfe holen und die Notsteuerung bedienen kann. Leider kommt es immer wieder vor, dass der Bediener im Korb eingequetscht wird und bewegungsunfähig ist. Dann muss die zweite Person handeln und die Bühne schnell wieder herunterfahren.
Vorsicht bei Versetztfahrten
Häufig müssen Hubarbeitsbühnen versetzt werden, um an anderer Stelle tätig werden zu können. Bei jeder Versetztfahrt ist zu beachten, dass der Fahrweg frei und der Untergrund eben ist. Zudem sollte eine zweite Person das Verfahren der Maschine überwachen und koordinieren.
RiskBuster Holger Schumacher zeigt, wie gefährlich Hubarbeitsbühnen werden können. Die Dreharbeiten fanden im September 2020 bei der Hochmuth GmbH und Co. KG in Türkheim statt. Die BG ETEM dankt dem Unternehmen und insbesondere seinem Schulungskoordinator Helmut Feigl für die hervorragende Unterstützung.
10 Tipps für den sicheren Umgang mit Hubarbeitsbühnen
- Zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen ausbilden lassen
- Vorher die Bedienungsanleitung des Maschinenherstellers lesen
- Sicht- und Funktionsprüfung vor jedem Einsatz durchführen
- Fahrwege kontrollieren (Unebenheiten, Schlaglöcher, usw.)
- Nennlast beachten (Personenzahl und Zuladung)
- Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz im Korb tragen
- Stets passende Unterlegplatten verwenden
- Immer in Fahrtrichtung des Arbeitskorbes schauen
- Korb in angehobener Stellung nicht verlassen
- Keine Lasten am Arbeitskorb oder Hubarm anhängen
Welche Aufgaben haben Unternehmerinnen und Unternehmer, bevor sie ihre Mitarbeitenden mit Hubarbeitsbühnen arbeiten lassen?
Unternehmen besitzen einige Pflichten, wenn es um das sichere Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen geht. Sie müssen darauf achten:
- Nur geeignetes, geschultes Bedienpersonal auszuwählen
- Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung und Rettungskonzept zu erstellen
- Beschäftigte regelmäßig unterweisen
- Medizinische Eignungsuntersuchungen zu veranlassen – falls erforderlich
- Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) bereit zu stellen
- Hubarbeitsbühnen regelmäßig überprüfen lassen
Der beste Schutz gegen Unfälle ist natürlich eine gute Ausbildung der Bediener von Hubarbeitsbühnen. Nur Mitarbeitende, die die Risiken kennen, können sich vorsichtig und vorausschauend verhalten.
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Weitere Informationen zum Umgang mit Hubarbeitsbühnen:
- Seminare: „Sicherer Umgang mit Hubarbeitsbühnen“ in unserer Seminar-Datenbank
- DGUV Information 208-019: Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen
- DGUV Regel 100-500 2.10 (BGR 500 2.10): Betreiben von Arbeitsmitteln, Kapitel 2.10: Betreiben von Hebebühnen
- RiskBuster: Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)
- Lernmodul: Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA
- Betriebsanweisungen Transport, Arbeiten auf erhöhtem Stand
- Ergänzende Gefährdungsbeurteilung, Checklisten für Unternehmer und Bediener
- Film "Hoch hinaus"