Ein Gabelstapler im Einsatz. Bild: BG ETEM.
... muss diese Regeln befolgen:
- Von einem Gabelstaplerfahrer wird verlangt, dass er mindestens 18 Jahre alt, gut ausgebildet und zuverlässig ist. Er muss schriftlich mit der Führung des Gabelstaplers beauftragt sein.
- Damit der Gabelstapler nicht unbefugt benutzt wird, muss der Schlüssel beim Verlassen abgezogen werden. Nur der oder die zuständige Beschäftigte darf den Gabelstapler benutzen.
- Fahrerrückhalte-Einrichtungen müssen genutzt werden: Vor Fahrtbeginn Sicherheitsgurt anlegen oder Tür der Fahrerkabine schließen.
- Die Last immer sorgfältig und hinten auf der Gabel aufnehmen! Die Last darf nicht zu schwer sein. Nach der Lastaufnahme wird der Hubmast zum Verfahren nach hinten gekippt.
- Die Last wird beim Verfahren in möglichst tiefer Stellung gehalten und erst im Stillstand angehoben.
- Geschwindigkeit so einrichten, dass scharfes Bremsen nicht notwendig wird.
- In Kurven Geschwindigkeit reduzieren.
- Beim Fahren auf schrägen Fahrwegen gilt: Immer die Last bergan! Auf keinen Fall am Hang wenden!
- Zum Erreichen hoch gelegener Arbeitsplätze darf der Gabelstapler nur mit einer Arbeitsbühne benutzt werden. Die Arbeitsbühne muss sicher am Lastaufnahmemittel befestigt sein.
- Nur wenn ein Beifahrersitz vorhanden ist, ist das Mitfahren auf Gabelstaplern erlaubt.
- Es ist darauf zu achten, dass die zulässige Nutzlast nicht überschritten wird. Zu jedem Lastarm gehört eine maximal zulässige Nutzlast: Tragfähigkeits-Diagramm beachten!
- Für Rollen und Fässer Anbaugeräte benutzen.
- Nur die vorgesehenen Verkehrswege benutzen.
- Ladebrücken müssen stabil und gegen Verrutschen gesichert sein. Ladebrücken dürfen keine glatten Oberflächen aufweisen.
- An unübersichtlichen Stellen, wie Türen, Kreuzungen, langsam fahren und – wenn nötig – Warnzeichen geben.
- Auf schwächere Verkehrsteilnehmer Rücksicht nehmen: Es ist immer damit zu rechnen, dass sich Fußgänger auf dem Fahrweg aufhalten. Dies gilt insbesondere beim Rückwärtsfahren.
- Keine Hindernisse für Kollegen aufbauen: Lasten nur an den dafür vorgesehenen Stellen absetzen. Die Lagerung von Lasten auf Verkehrswegen ist verboten!
- Geräte täglich überprüfen, technische Fehler melden. Prüfung durch Sachverständigen mindestens einmal jährlich.
Urheber aller Grafiken ist Jörg Block.