Ein Fahrrad, Obst und andere Einkäufe liegen nach einem Unfall auf der Straße, im Hintergrund ein silberner Pkw
Wer sich in der Mittagspause etwas zu essen kauft, ist auf dem Weg versichert.

Das kommt darauf an: Wenn man etwas einkauft, um es dann an der Arbeitsstelle zu verzehren, ist man auf dem Hin- und Rückweg durch die gesetzliche Unfall­versicherung geschützt. Problematisch wird es jedoch, wenn noch weitere private Erledigungen gemacht werden, wie etwa das Abholen des Jacketts aus der Reinigung oder der private Wocheneinkauf. Wer das tut, handelt überwiegend im Privatinteresse. In diesem Fall erlischt der Versicherungsschutz.