Das kommt darauf an: Wenn man etwas einkauft, um es dann an der Arbeitsstelle zu verzehren, ist man auf dem Hin- und Rückweg durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Problematisch wird es jedoch, wenn noch weitere private Erledigungen gemacht werden, wie etwa das Abholen des Jacketts aus der Reinigung oder der private Wocheneinkauf. Wer das tut, handelt überwiegend im Privatinteresse. In diesem Fall erlischt der Versicherungsschutz.
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