Schnell ist es geschehen: Ein Wäscherei-Mitarbeiter überprüft eine Maschine und zieht den Schlauch für die Kalilauge ab. Obwohl die Pumpe ausgeschaltet ist, gelangen Spritzer ins Auge. Selbst der schnelle Einsatz mit der Augenspülflasche kann nicht verhindern, dass das Auge schwer verätzt wird und dauerhafte Schäden bleiben. Die Sehkraft wird immer eingeschränkt ist.

Wie kam es überhaupt zu diesem Unfall?

Oft werden die Mitarbeiter zwar unterwiesen, aber nicht immer umfassend. Zusätzlich fehlt häufig der Hinweis auf die Gefährdung durch verwendete Gefahrstoffe im Betrieb.

„Was kann schon in einer Wäscherei passieren?“, fragt sich so mancher Mitarbeiter oder Vorgesetzter. Dabei wird meist unterschätzt, dass Waschmittel in einer Wäscherei nicht mit denen zu Hause verglichen werden können. Die Produkte haben eine völlig andere Rezeptur. Die konzentrierten Alleinwaschmittel sind sehr stark alkalisch (mit pH-Werten bis >12). Dazu werden in Wäschereien auch Natriummetasilikat sowie Natronlauge oder Kalilauge zur Erhöhung der Alkalität verwendet. Die konzentrierten Laugen (pH-Wert von Kalilauge bis >14) wirken stark ätzend auf Haut und Schleimhäute.

Die Arbeit mit konzentrierten Laugen erfordert deshalb viel mehr Vorsicht und Konzentration.

 

Was passiert, wenn dennoch Kalilauge ins Auge kommt?

Konzentrierte Laugen zerstören die empfindlichen Strukturen im Auge. Die Folge: Die Linse trübt sich ein. Ein Spritzer kann daher schnell zum Verlust der Sehfähigkeit führen.

Wichtig: Je stärker die Kalilauge ist, desto rascher kann sie eindringen und Schäden verursachen. Wie gravierend diese Verletzungen sind, hängt von der Laugenkonzentration ab sowie der Menge, der Einwirkdauer und dem pH-Wert der Lösung. Man kann davon ausgehen, dass bereits ab einem pH-Wert von 11,5 eine irreversible Gewebeschädigung eintritt.

Deshalb gilt: Wer mit Gefahrstoffen arbeitet, muss vorher seine Persönliche Schutzausrüstung (PSA) anlegen. Bei Laugen muss ein geeigneter Augenschutz (Korbbrille) sowie Schutzhandschuhe getragen werden!

 

Welche gesetzlichen Regelungen gibt es?

Die Gefahrstoffverordnung verlangt, dass erst dann eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen aufgenommen werden darf, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wurde. Zusätzlich müssen die erforderlichen Schutzmaßnahmen ergriffen werden.

In dieser Gefährdungsbeurteilung sind zudem Tätigkeiten wie Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten zu berücksichtigen.

 

Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?

Der Arbeitgeber muss:

  • Den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung zugänglich machen
  • Die Beschäftigten anhand der Betriebsanweisung über die Gefährdungen unterweisen
  • Geeignete Schutzkleidung und PSA zur Verfügung stellen

 

Was tun, wenn Kalilauge ins Auge gekommen ist?

Sollten alkalische Flüssigkeiten ins Auge kommen, muss sofort eine Augenspülung durchgeführt werden. Wichtig ist hierbei auch, dass genug Spülflüssigkeit vorhanden ist – darauf muss man immer achten.

Der äußere Augenbereich wird bei einem Laugenunfall meist schnell und tiefgreifend geschädigt. Deshalb sollte so lange wie möglich mit der Spülflüssigkeit das geschädigte Auge ausgespült werden –  mindestens 10 Minuten. Anschließend muss der Verletzte sofort von einem Augenarzt behandelt werden – selbst wenn das Auge schnell ausgespült wurde.

Nicht vergessen: Sind Kleidung und Schuhe ebenfalls mit Lauge in Berührung gekommen – sofort ausziehen. Hat die Lauge andere Hautstellen getroffen, diese mit viel Wasser abspülen.

 

Wie schützt man sich am besten vor Kalilauge?

Als erstes gilt natürlich, dass alle Beschäftigten über den Umgang mit Kalilaugen unterwiesen sein sollten. Auf Schläuchen durch die Kalilauge fließt, muss ein Warnhinweis angebracht werden sowie die Aufforderung, entsprechende Schutzkleidung wie Korbbrille und Handschuhe zu tragen.

Die Handschuhe sollten am besten aus Naturkautschuk/Naturlatex, Nitrilkautschuk/Nitrillatex, Butylkautschuk oder PVC mit einer Materialstärke von mind. 0,5 mm bestehen. Handschuhe aus Leder oder Stoff sind dagegen völlig ungeeignet.

Wichtig: Sobald die Handschuhe defekt sind, müssen diese unverzüglich ausgetauscht werden. Bei Spritzgefahr zusätzlich Gummischürze und Gummistiefel tragen!

Werden in der Wäscherei die Schläuche mit ätzender Lauge aus großer Höhe zur Maschine geführt, empfiehlt es sich, einen regulierbaren Absperrhahn in Maschinennähe zwischenzuschalten. Damit wird die Flüssigkeitssäule begrenzt und der Druck im Schlauch verringert.





Bei der Arbeit mit Laugen kommt es immer wieder zu Unfällen. Aber warum? Werden Laugen als Gefahrstoff unterschätzt? RiskBuster Holger Schumacher zeigt in einem Testlabor des Fachbereich Textil- und Bekleidungstechnik, was konzentrierte Laugen anrichten können und wie man sich schützen sollte.